Liquidation der Stiftung

Einfache Auflösung ohne notarielle Intervention

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Hat Ihre Stiftung ihr Ziel erreicht oder ist es an der Zeit, einen neuen Weg zu gehen? Der Prozess einer regulären Liquidation erfordert eine sorgfältige Herangehensweise, damit alles rechtlich und finanziell korrekt abgeschlossen wird. Eine reguläre Liquidation umfasst oft mehr Schritte und Formalitäten, wie z. B. die Liquidation von Vermögenswerten und Schulden, die Erstellung eines Kontos und die Rechenschaftspflicht sowie die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten.

Wir wissen, wie wichtig es ist, dass dieser Prozess reibungslos und korrekt abläuft. Vor allem, weil eine Stiftung und ihre Ziele oft eine emotionale Komponente haben. Deshalb bieten wir Ihnen ein Full-Service-Paket: von der Begleitung durch alle rechtlichen Schritte bis hin zur Bereitstellung der notwendigen Dokumentation, damit Sie sich keine Sorgen um lose Enden machen müssen.

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Warum eine Stiftung auflösen?

Eine Stiftung muss aufgelöst werden, wenn sie ihr Ziel erreicht hat, ihre Tätigkeit einstellt oder nicht mehr tätig sein kann. Dieser Prozess kann durch eine reguläre Liquidation erfolgen, bei der alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten sorgfältig behandelt werden. In bestimmten Fällen kann ein beschleunigtes Verfahren, wie z. B. die Turboliquidation, angewendet werden, aber eine reguläre Liquidation ist notwendig, wenn noch Vermögenswerte, Schulden oder kurzfristige Verbindlichkeiten vorhanden sind.

Wann entscheiden Sie sich für eine reguläre Liquidation?

Eine ordentliche Liquidation ist erforderlich, wenn eine Stiftung über Vermögenswerte (Vermögenswerte), Verbindlichkeiten (Schulden) oder laufende Verbindlichkeiten verfügt, die beglichen werden müssen, bevor die Stiftung aufgelöst werden kann. Dieser Prozess umfasst eine Reihe von wichtigen Schritten, wie z. B.:

  • Die formelle Entscheidung des Vorstands über die Auflösung.
  • Begleichung von Schulden und Vermögenswerten.
  • Erstellung und Einreichung eines Kontos bei der Handelskammer.
  • Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, wie z. B. die Veröffentlichung in einer nationalen Zeitung und das Anbieten einer Widerspruchsfrist für interessierte Parteien.

Eine reguläre Liquidation erfordert ein sorgfältiges und sorgfältiges Vorgehen, um sicherzustellen, dass alle finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen vollständig erfüllt werden. Dieser Prozess ist komplexer und zeitaufwendiger als eine Turbo-Liquidation, aber notwendig, wenn die Stiftung noch Verpflichtungen hat.

Wir bieten fachkundige Beratung während des gesamten Prozesses der regulären Liquidation und sorgen dafür, dass alles reibungslos und korrekt abgewickelt wird.

Der Schritt-für-Schritt-Plan für die Auflösung einer Stiftung durch eine reguläre Liquidation

Eine ordentliche Liquidation ist notwendig, wenn eine Stiftung noch Vermögen (Vermögen), Verbindlichkeiten (Schulden) oder laufende Verpflichtungen hat. Dieser Prozess erfordert eine Due Diligence und besteht aus mehreren Schritten, um sicherzustellen, dass alle finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten korrekt behandelt werden.

Die Schritte dieses Prozesses werden im Folgenden ausführlich beschrieben.

1. Prüfen Sie den Gesellschaftsvertrag und die Gründungsurkunde der Stiftung

Der erste Schritt besteht darin, die Satzung und die Gründungsurkunde der Stiftung zu konsultieren. Diese beschreibt, wie die Stiftung aufgelöst werden kann und was mit allfälligen Überschüssen oder Schulden geschehen soll.

Wichtige Punkte, die Sie überprüfen sollten:

  • Reicht ein Bescheid aus oder ist die Genehmigung einer anderen Behörde erforderlich?
  • Was geschieht mit dem verbleibenden Vermögen, wie zum Beispiel einem Finanzüberschuss oder einer Immobilie?
  • Gibt es besondere Anforderungen für die Begleichung von Schulden oder Verpflichtungen?

Es ist sehr wichtig, sich genau an den Gesellschaftsvertrag zu halten, da Abweichungen zu rechtlichen Komplikationen führen können.

2. Treffen Sie eine formelle Vorstandsentscheidung

Der Vorstand muss einen formellen Beschluss über die Auflösung der Stiftung fassen. Diese Entscheidung wird oft während einer Vorstandssitzung getroffen und muss im Protokoll festgehalten werden.

Der Beschluss umfasst unter anderem:

  • Die Bestätigung, dass die Stiftung aufgelöst wird.
  • Die Bestellung eines Liquidators (oft ein Vorstandsmitglied oder ein externer Sachverständiger).
  • Die Erläuterung des weiteren Ablaufs, wie z.B. die Begleichung von Schulden und die Aufteilung von Vermögenswerten.

Das Protokoll muss von allen Organmitgliedern unterschrieben werden und ist ein wichtiges Beweismittel während der weiteren Schritte der Liquidation. Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung des Protokolls? Bitte sprechen Sie uns an .

3. Liquidation von Aktiva und Passiva

Während der Liquidationsphase werden alle finanziellen Angelegenheiten der Stiftung geregelt. Dazu gehören:

  • Vermögen: Die Veräußerung oder Übertragung von Vermögenswerten erfolgt nach den Regeln des Gesellschaftsvertrags. Dabei kann es sich um finanzielle Mittel, Immobilien oder andere Vermögenswerte handeln.
  • Passiva: Schulden und Verpflichtungen werden zurückgezahlt. Wenn die Stiftung nicht über ausreichende Mittel verfügt, um alle Schulden zu begleichen, kann ein Konkursverfahren erforderlich sein.

Der Insolvenzverwalter ist für diese Phase verantwortlich und sorgt dafür, dass alles korrekt und transparent abgewickelt wird.

4. Erstellung der Rechnungslegung

Nach der Bearbeitung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erstellt der Liquidator einen Finanzbericht, der auch als „Konto“ bezeichnet wird. Darin wird detailliert beschrieben, wie die Finanzmittel verwaltet und verteilt wurden.

Dieses Dokument sollte wie folgt aussehen:

  • Eingereicht bei der Handelskammer.
  • Interessierten Parteien, wie Gläubigern oder anderen Parteien mit einem finanziellen Interesse an der Stiftung, zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.

5. Veröffentlichung in einer nationalen Zeitung

Um die Betroffenen über die Liquidation zu informieren, muss der Liquidator eine amtliche Bekanntmachung in einer bundesweit verbreiteten Zeitung veröffentlichen. Darin heißt es:

  • Dass sich die Stiftung in Liquidation befindet.
  • Wo die Konten zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
  • Wie Interessierte gegen die Liquidation Einspruch erheben können.

6. Widerspruchsfrist von mindestens zwei Monaten

Nach der Veröffentlichung beginnt eine gesetzliche Widerspruchsfrist von mindestens zwei Monaten. Während dieser Zeit können Gläubiger oder andere Interessierte gegen die Ausschüttung von Mitteln oder die Auflösung der Stiftung Einspruch erheben.

Wird ein Einspruch erhoben, muss sich der Insolvenzverwalter damit befassen oder rechtliche Schritte einleiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Vorgang fortgesetzt werden.

7. Abschluss der Liquidation

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden allfällige Restmittel gemäss Satzung oder Vorstandsbeschluss ausbezahlt. Bestehen keine Einwendungen, wird die Stiftung formell aufgelöst.

Der Liquidator sorgt für den ordnungsgemäßen Abschluss der Verwaltung und erstellt eine Schlussbilanz, in der alle Finanztransaktionen aufgeführt sind.

8. Abmeldung von der IHK

Der letzte Schritt ist die Abmeldung der Stiftung aus der Handelskammer. Zu diesem Zweck muss der Liquidator:

  • Füllen Sie das Formular 17b der Handelskammer aus.
  • Reichen Sie alle anderen erforderlichen Unterlagen ein.

Sobald die Handelskammer die Abmeldung bearbeitet hat, hört die Stiftung als juristische Person auf zu existieren.

Warum sollten Sie sich für unsere Hilfe bei einer regulären Liquidation entscheiden?

Eine reguläre Liquidation kann ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess sein. Wir wissen, wie wichtig es ist, diesen Prozess sorgfältig und professionell durchzuführen. Wir bieten:

  • Kompetente Anleitung bei jedem Schritt.
  • Erstellung aller notwendigen rechtlichen Dokumente.
  • Transparenz und feste Preise ohne versteckte Gebühren.

 

Die Stiftung durch eine ordentliche Liquidation auflösen? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder einen unverbindlichen Termin. Wir kümmern uns um alles für Sie, damit Sie diesen Prozess in aller Ruhe abschließen können.

Häufig gestellte Fragen zur Liquidation einer Stiftung.

Kann ich eine Stiftung ohne Vorstandssitzung auflösen?

Nein, eine Vorstandssitzung ist zwingend erforderlich, um formell über die Auflösung der Stiftung zu entscheiden. Gemäss Gesetz und Statuten der Stiftung muss eine Mehrheit des Vorstandes dem Beschluss zur Auflösung zustimmen. Dieser Beschluss muss in einem Protokoll oder in einem gesonderten Dokument festgehalten werden, das von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet ist. Ohne diesen förmlichen Beschluss ist das Auflösungsverfahren nicht rechtsgültig.

Wenn nicht alle Geschäftsführer in der Lage sind, zu unterschreiben, zum Beispiel aufgrund eines Todes oder eines Konflikts, gibt es Alternativen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich in dieser Situation befinden.

Was muss ich tun, wenn es noch laufende Verträge gibt?

Bevor eine Stiftung aufgelöst werden kann, müssen alle laufenden Verträge gekündigt oder übertragen werden. Denken Sie an Mietverträge, Pachtverträge oder Arbeitsverträge. Der Vorstand muss sich schriftlich mit der anderen Partei darauf einigen, dass der Vertrag gekündigt wird.

Ist dies nicht möglich, kann eine ordentliche Liquidation erforderlich sein, um den Verpflichtungen nachzukommen. In komplexen Situationen bieten wir fachkundige Beratung, um sicherzustellen, dass alles korrekt gehandhabt wird.

Kann eine Stiftung mit Schulden aufgelöst werden?

Eine Stiftung mit Schulden kann nicht durch eine Turboliquidation aufgelöst werden. In diesem Fall ist eine reguläre Liquidation erforderlich. Der Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass die Schulden getilgt werden, bevor die Stiftung endgültig beendet wird.

Können die Schulden nicht vollständig beglichen werden, muss das Insolvenzverfahren eröffnet werden. In einigen Fällen können sich die Gläubiger auf alternative Vereinbarungen einigen, wie z. B. einen Vergleich oder einen Verzicht, die dazu beitragen können, einen Konkurs zu vermeiden.

Was passiert mit dem Stiftungsvermögen im Falle einer Auflösung?

Das verbleibende Vermögen einer Stiftung muss gemäss Statuten aufgeteilt werden. Oft wird dieses Kapital an eine Organisation mit einem ähnlichen Zweck überwiesen. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine besondere Reglementierung, so kann der Vorstand selbst einen Zweck bestimmen, sofern dieser in den ursprünglichen Stiftungszweck passt.

Die Ausschüttung muss stets transparent in der Buchhaltung erfasst und von den Stakeholdern genehmigt werden.

Muss ich einen Notar beauftragen, um eine Stiftung aufzulösen?

In den meisten Fällen ist die Einschaltung eines Notars bei der Auflösung einer Stiftung nicht zwingend erforderlich. Ein Notar ist nur erforderlich, wenn der Gesellschaftsvertrag dies verlangt oder bei besonderen Vereinbarungen. Der Prozess sowohl einer regulären Liquidation als auch einer Turboliquidation kann in der Regel ohne notarielle Intervention durchgeführt werden, vorausgesetzt, dass alle Dokumente korrekt erstellt und eingereicht werden. Wir können Ihnen dabei helfen.

Wie lange dauert es, bis sich ein Fundament auflöst?

Die Zeit, die benötigt wird, um ein Fundament aufzulösen, hängt von der gewählten Methode ab:

  • Beschleunigte Liquidation: Dieser Vorgang kann innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
  • Reguläre Liquidation: Mindestens zwei Monate, wegen der gesetzlichen Widerspruchsfrist für Gläubiger und Interessenten. Komplexere Situationen, wie z. B. die Begleichung von Vermögenswerten oder Schulden, können länger dauern.

Wir helfen Ihnen, diesen Prozess so effizient wie möglich zu durchlaufen.

Was ist der Unterschied zwischen einer regulären Liquidation und einer Turbo-Liquidation?

  • Reguläre Liquidation: Erforderlich, wenn die Stiftung Vermögen, Schulden oder laufende Verpflichtungen hat. Der Prozess umfasst eine Abwicklungsphase, in der Vermögenswerte verkauft, Schulden beglichen und finanzielle Angelegenheiten geklärt werden.
  • Beschleunigte Liquidation: Nur möglich, wenn die Stiftung keine Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen mehr hat. Dieser Prozess ist schneller und einfacher, da keine Abwicklungsphase erforderlich ist.

Wie hoch sind die Kosten für die Auflösung einer Stiftung?

Die Kosten variieren je nach Methode:

  • Im Falle einer Turbo-Liquidation beschränken sich die Kosten auf administrative Maßnahmen, wie z.B. das Einreichen von Unterlagen bei der Handelskammer.
  • Bei einer ordentlichen Liquidation können zusätzliche Kosten entstehen, wie z.B. Werbekosten für Veröffentlichungen in Zeitungen und rechtliche oder finanzielle Unterstützung.

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