Liquidation der BV
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Die Liquidation einer BV wird diskutiert, wenn Sie entscheiden, dass die Beendigung der BV die beste Entscheidung ist. Wenn ein Verkauf oder eine Übernahme keine Option ist und keine Insolvenz vorliegt, können Sie Ihr Unternehmen liquidieren.
Laufende Angelegenheiten müssen dann geregelt werden. Denken Sie an Forderungen, die eingetrieben werden, Schulden, die beglichen werden, und/oder Aktien oder Lizenzen, die verkauft werden müssen.
Dies wird als Liquidationsphase bezeichnet und es ist wichtig, dass Sie diesen Prozess gemäß den Regeln befolgen.
Wir helfen Ihnen gerne dabei. In jeder Phase begleiten wir Sie verständlich und rechtlich korrekt bis zur Abmeldung Ihrer GmbH.
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Mit unserem Service können Sie Ihre BV für einen Festbetrag ab 289 € selbständig auflösen.
Die Gründe für den Austritt aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind zahlreich. Wir haben Ihnen die häufigsten Gründe für eine Klärung aufgelistet. Erkennen Sie sich in einem dieser Gründe wieder und suchen Sie eine Partei, die Sie bei der Liquidation Ihrer BV fachmännisch begleiten kann? Bitte sprechen Sie uns an .
Sie stellen fest, dass Ihr BV nicht mehr lebensfähig ist. Leider reichen die Aktivitäten, die Sie entwickeln, nicht aus, um die Kosten zu decken. Du bist also gezwungen, deine Aktivitäten einzustellen und du möchtest das Ganze gut abschließen. Die Alternative besteht darin, weiterhin Kosten zu tragen, die nicht gedeckt werden können und Sie daher Insolvenz anmelden müssen. Vermeiden Sie dieses Szenario, indem Sie Ihre BV rechtzeitig liquidieren.
Ihr BV ist inaktiv und kostet Sie seit Jahren Zeit und Geld. In der Vergangenheit haben Sie die BV für Ihr Unternehmen oder für Holding- und Finanzierungstätigkeiten genutzt, aber sie ist nicht mehr aktiv oder relevant. Die Schulden sind bezahlt und alles, was übrig bleibt, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die auf dem Papier leer ist. Die Verwaltung Ihrer BV kostet leicht 1000 EUR pro Jahr für Verwaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse. Kurz gesagt, sparen Sie Zeit und Geld, indem Sie die BV liquidieren.
Sie haben in der Vergangenheit einen goldenen Handschlag gehabt. Sie haben diese in einer Stamrecht BV einzahlen lassen. Sie haben jedoch die Gelder, die zu diesem Zeitpunkt im Laufe der Jahre eingezahlt wurden, ausgegeben und das Einzige, was übrig bleibt, ist eine leere Stamrecht BV. Sie müssen keine Aktivitäten mehr in dieser BV entwickeln und möchten daher Ihre Stamrecht BV auflösen. Unsere Spezialisten helfen Ihnen dabei.
Ein Konflikt innerhalb Ihrer BV kann zu unlösbaren Situationen führen. Vielleicht sind Sie und Ihre Mitgesellschafter sich grundsätzlich uneinig über die Ausrichtung des Unternehmens. In solchen Fällen kann die Beibehaltung der aktuellen Struktur zu Eskalationen, Gerichtsverfahren und erheblichen Kosten führen. Eine rechtzeitige Liquidation der BV kann eine elegante Lösung sein, um Spannungen abzubauen und weiteren Schaden zu verhindern. Unsere Spezialisten begleiten Sie sorgfältig durch diesen Prozess, damit Sie sich gebührend von der BV verabschieden und neue Wege einschlagen können.
Wir können Ihnen auch helfen, wenn ein Mitgesellschafter nicht antwortet oder nicht erreichbar ist.
Der Tod eines Geschäftsführers-Großaktionärs (DGA) hat oft schwerwiegende Folgen für die BV. Der Fortbestand des Unternehmens kann gefährdet sein, insbesondere wenn keine Nachfolgeregelung oder klare Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind. Für die nächsten Angehörigen kann die Verwaltung einer nicht mehr tätigen BV eine hohe administrative und finanzielle Belastung darstellen. In einer solchen Situation bietet die Liquidation der BV Ruhe und Klarheit. Wir helfen Ihnen bei allen notwendigen Schritten, von der Erstellung der Bilanz bis zur Beendigung der Eintragung bei der Handelskammer. Auf diese Weise können Sie diese Zeit bestmöglich beenden.
Sie haben eine schwierige Entscheidung getroffen, aber dann? Wie ist der rechtlich korrekte Umgang mit anhängigen und offenen Fällen? Wie stellen Sie sicher, dass Sie nach der Liquidation nicht mehr Gefahr laufen, dass Sie haftbar gemacht werden?
Zunächst einmal sollten Sie logischerweise sicherstellen, dass alle laufenden Schulden so weit wie möglich beglichen werden. Darüber hinaus liegt es in Ihrem eigenen Interesse, dass alle offenen Forderungen eingezogen werden. Schließlich können Sie dies nutzen, um eventuelle Schulden zu begleichen. Es ist auch wichtig, dass Sie und alle Direktoren oder Aktionäre der B.V. mit der Entscheidung zur Auflösung einverstanden sind. Die meisten Statuten sehen vor, dass dieser Beschluss mit einer Mehrheit oder von zwei Dritteln der Stimmen gefasst wird.
Dann stellt sich die Frage, ob Ihre BV für eine reguläre Liquidation oder eine Turboliquidation in Frage kommt.
Wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) noch über Vermögenswerte (Vermögenswerte oder Vermögenswerte) verfügt, kann sie keine Turboliquidation durchführen. In diesem Fall muss die BV ein reguläres Liquidationsverfahren durchlaufen.
Nachdem die Hauptversammlung beschlossen hat, die BV aufzulösen, befindet sich die BV in Liquidation. Dieser Zeitraum wird als Liquidationszeitraum oder Liquidation bezeichnet. Während dieses Zeitraums muss in jeder Korrespondenz nach dem Namen der BV „in Liquidation“ angegeben werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben; Die Nichteinhaltung gilt als Wirtschaftsdelikt.
Bei der Liquidation einer BV oder einer anderen juristischen Person ist die Mitwirkung eines Notars nicht zwingend erforderlich.
Hat Ihre BV mehr Schulden als Vermögenswerte und möchten Sie diese trotzdem liquidieren? Es gibt mehrere Möglichkeiten. Ob eine Liquidation durchführbar ist, hängt unter anderem von der Bereitschaft der Gläubiger ab, bei einer Liquidation außerhalb des Konkurses mitzuwirken, und davon, ob es sich bei den Schulden um interne Schulden gegenüber dem Gesellschafter handelt. Bitte kontaktieren Sie uns , um Ihre Situation und die Möglichkeiten zu besprechen.
Bei einer regulären Liquidation werden immer ein oder mehrere Liquidatoren bestellt. Der Liquidator ist für die Verwaltung und Verteilung des verbleibenden Vermögens verantwortlich. Diese Aufgabe wird in der Regel vom Geschäftsführer oder Gesellschafter der BV wahrgenommen.
Der Liquidator hat mehrere Aufgaben:
Erst nach Ablauf der Einspruchsfrist kann der Liquidator mit der Verteilung und Verteilung des verbleibenden Vermögens oder Vermögens an die Gesellschafter fortfahren. Damit ist die Liquidation abgeschlossen.
Benötigen Sie Hilfe bei diesem Verfahren? Wir sind für Sie da.
Eine Turbo-Liquidation ist ein schnelles Verfahren, um eine BV aufzulösen, wenn die BV keine Besitztümer (Vermögenswerte) oder Schulden (Verbindlichkeiten) mehr hat. Die Bilanz der BV muss vollständig bei Null liegen.
Um eine Turbo-Liquidation durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Im Falle einer Turbo-Liquidation ist in den folgenden Situationen besondere Vorsicht geboten:
Sind nicht sofort alle Voraussetzungen erfüllt, kann zunächst auf eine Turbo-Liquidation hingearbeitet werden. Wichtig ist, dass keine Gläubiger in dieser Hinsicht benachteiligt werden.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine Turboliquidation ungültig ist, weil es noch einen Gläubiger oder einen Begünstigten des Überschusses gibt oder es den Anschein hat, dass ein oder mehrere Vermögenswerte vorhanden sind, kann das Gericht beschließen, die Liquidation wieder zu eröffnen und gegebenenfalls einen Liquidator zu bestellen.
Die Wiederaufnahme kann nur auf Antrag eines Interessenten erfolgen, bei dem es sich häufig um einen Gläubiger oder einen Gesellschafter handelt, der einen Vermögenswert entdeckt hat. Es kann vorkommen, dass ein Einkommen „vergessen“ wurde oder dass der BV eine abgeschriebene Forderung ausgezahlt wird. In diesem Fall kann die BV durch einen Antrag an das Gericht mit dem alleinigen Zweck der Liquidation der Einkünfte wiedereröffnet werden. Es kann mit der Steuer- und Zollverwaltung vereinbart werden, dass eine etwaige Rückerstattung an den Aktionär ausgezahlt wird.
Dies bedeutet, dass die BV für einen kurzen Zeitraum wiederbelebt wird, um dem Liquidator die Möglichkeit zu geben, Schulden zu begleichen oder Vermögenswerte zu verteilen.
Wenn sich herausstellt, dass ein oder mehrere Gläubiger nicht bezahlt wurden, können sie beim Gericht beantragen, die BV für insolvent zu erklären, sie können auch den Vorstand haftbar machen, wenn eine rechtswidrige Handlung vorliegt. In einigen Fällen kann dies zu vielen Problemen führen.
Wenn die BV aufgelöst wird, ist es wichtig, dass Sie als Geschäftsführer Entlastung für die von Ihnen geleitete Geschäftsführung erhalten. Die Gewährung der Entlastung ist nichts anderes als die Entlastung des Unternehmens an den Direktor für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber dem entlassenen Direktor.
Bitte beachten Sie, dass die Entlastung nicht funktioniert, wenn Externe den Geschäftsführer haftbar machen wollen. Grundsätzlich beschränkt sich die Entlastung auch auf Daten aus dem Jahresabschluss oder Informationen, die sonst der Hauptversammlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mitgeteilt wurden.
Die Entlastung kann sich auf Fälle erstrecken, in denen der Geschäftsführer das Unternehmen ernsthaft geschädigt oder sogar vorsätzlich Schaden verursacht hat, Täuschung und Betrug sind nicht enthalten.
Kurz gesagt, es ist daher sehr wichtig, dass eine Liquidation auf die richtige Art und Weise erfolgt.
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