Fundament auflösen
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Ist das Ziel Ihrer Stiftung erreicht, ist es an der Zeit, Ihre Stiftung aufzulösen. Der Prozess der Auflösung einer Stiftung erfordert eine sorgfältige Herangehensweise, damit alles rechtlich und finanziell korrekt abgeschlossen wird. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass dieser Prozess reibungslos abläuft. Vor allem, weil ein Fundament oft eine emotionale Komponente hatte. Wir bieten ein Full-Service-Paket: von der Beratung im Gerichtsverfahren bis zur Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen. Ist Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie einen Termin.
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Die Auflösung einer Stiftung ist notwendig, wenn sie ihr Ziel erreicht hat oder nicht mehr aktiv bleiben kann. Dies kann auf zwei Arten geschehen: durch die reguläre Liquidation einer Stiftung oder durch ein beschleunigtes Verfahren, besser bekannt als Turbo-Liquidation. Welche Methode geeignet ist, hängt von der Situation ab.
Eine Turboliquidation ist möglich, wenn eine Stiftung keine Vermögenswerte (Assets), Verbindlichkeiten (Schulden) oder kurzfristigen Verpflichtungen mehr hat. Dieses beschleunigte Verfahren wird häufig gewählt, wenn die Stiftung keinen Zweck mehr hat, vollständig abgeschlossen ist und keine finanziellen oder rechtlichen Verpflichtungen mehr bestehen. Der Prozess ist schneller und einfacher als eine reguläre Liquidation, da keine Liquidationsphase erforderlich ist.
Eine Turbo-Liquidation ist eine beschleunigte und vereinfachte Methode zur Auflösung einer Stiftung. Dieses Vorgehen ist nur möglich, wenn die Stiftung kein Vermögen oder keine Schulden mehr hat und keine laufenden Verpflichtungen wie Arbeitsverträge oder Miet- und Pachtverträge bestehen.
Die Schritte dieses Prozesses werden im Folgenden ausführlich beschrieben.
Der Prozess beginnt mit der Einsichtnahme in die Statuten der Stiftung. Darin ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und wie die Stiftung aufgelöst werden kann. Darin heißt es in der Regel, dass ein Vorstandsbeschluss erforderlich ist und wie viele Stimmen dafür erforderlich sind (z.B. eine Mehrheit oder einstimmige Zustimmung).
Darüber hinaus kann die Satzung Bedingungen für die Verwendung von Überschüssen in der Bilanz vorsehen. Auch bei einer Turboliquidation, bei der möglicherweise keine Bilanzüberschüsse mehr vorhanden sind, muss geprüft werden, ob alle Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags eingehalten werden.
Der Vorstand muss einen formellen Beschluss über die Auflösung der Stiftung fassen. Dieser Beschluss muss einstimmig gefasst und im Protokoll einer Vorstandssitzung festgehalten werden. Dieser Entscheid bestätigt auch, dass die Stiftung keine Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder sonstigen Verpflichtungen mehr hat.
Diese Entscheidung in einem Protokoll oder in einem gesonderten Auflösungsdokument festzuhalten, ist ein wichtiger rechtlicher Schritt. Dieses Dokument wird später bei der Abmeldung der Stiftung bei der Handelskammer verwendet. Benötigen Sie Hilfe bei diesem Schritt? Bitte sprechen Sie uns an .
Für eine Turbo-Liquidation ist es entscheidend, dass die Bilanz der Stiftung vollständig bei Null steht. Das bedeutet, dass:
Stellt sich heraus, dass noch Verpflichtungen bestehen, kann die Turboliquidation nicht durchgeführt werden und es muss ein reguläres Liquidationsverfahren befolgt werden.
Wenn noch Vermögenswerte in der Bilanz stehen und es zu einer Auflösung kommt, kann dies schwerwiegende und kostspielige Folgen haben.
Nachdem der Vorstand der Auflösung zugestimmt hat und festgestellt wurde, dass die Bilanz bei Null liegt, wird der Auflösungsbeschluss offiziell festgehalten. In dieser Entscheidung muss eindeutig angegeben sein:
Das Dokument wird von allen Vorstandsmitgliedern unterschrieben und ist ein wichtiges Beweisstück für die Handelskammer.
Der letzte Schritt in diesem Prozess ist die Abmeldung der Stiftung bei der Handelskammer (KvK). Dies geschieht durch:
Sobald die Handelskammer diese Abmeldung bearbeitet hat, wird die Stiftung offiziell aufgelöst und hört als juristische Person auf zu existieren. Sie werden dann darüber informiert.
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Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Kündigung Ihrer Stiftung. Unabhängig davon, ob Sie sich für eine reguläre Liquidation oder eine Turbo-Liquidation entscheiden, stellen wir sicher, dass Sie den Prozess korrekt durchlaufen.
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Nein, eine Vorstandssitzung ist zwingend erforderlich, um formell über die Auflösung der Stiftung zu entscheiden. Gemäss Gesetz und Statuten der Stiftung muss eine Mehrheit des Vorstandes dem Beschluss zur Auflösung zustimmen. Dieser Beschluss muss in einem Protokoll oder in einem gesonderten Dokument festgehalten werden, das von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet ist. Ohne diesen förmlichen Beschluss ist das Auflösungsverfahren nicht rechtsgültig.
Wenn aufgrund eines Todesfalls oder eines Konflikts nicht alle Geschäftsführer in der Lage sind, zu unterschreiben, sind wir Optionen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich in dieser Situation befinden.
Bevor eine Stiftung aufgelöst werden kann, müssen alle laufenden Verträge gekündigt oder übertragen werden. Denken Sie an Mietverträge, Pachtverträge oder Arbeitsverträge. Der Vorstand muss sich schriftlich mit der anderen Partei darauf einigen, dass der Vertrag gekündigt wird. Ist dies nicht möglich, kann eine ordentliche Liquidation erforderlich sein, um den Verpflichtungen nachzukommen. In komplexen Situationen bieten wir eine Anleitung an, um diesen Prozess korrekt durchzuführen.
Eine Stiftung mit Schulden kann durch eine Turbo-Liquidation aufgelöst werden. Allerdings müssen die Gläubiger dann über die Auflösung informiert werden.
Eine Alternative bei Schulden ist, dass eine Liquidation stattfindet. Der Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass die Schulden getilgt werden, bevor die Stiftung endgültig beendet wird. Können die Schulden nicht vollständig beglichen werden und sind noch Vermögenswerte vorhanden, muss das Konkursverfahren eröffnet werden. In einigen Fällen können die Gläubiger einer alternativen Regelung zustimmen, z. B. einer Stornierung oder einem Vergleich, die den Konkurs verhindern kann.
Das verbleibende Vermögen einer Stiftung muss nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags verteilt werden. Oft werden die Vermögenswerte mit einem ähnlichen Zweck an eine andere Organisation übertragen. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine besondere Reglementierung, kann der Vorstand selbst einen Zweck bestimmen, sofern dieser in den Stiftungszweck passt. Die Ausschüttung muss immer in der Buchhaltung erfasst und von den Stakeholdern genehmigt werden.
Um eine Stiftung aufzulösen, ist die Einschaltung eines Notars in der Regel nicht zwingend erforderlich. Ein Notar kann nur in bestimmten Fällen erforderlich sein, z. B. wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorschreibt oder bei besonderen Vereinbarungen. Der Prozess der regulären oder Turbo-Liquidation kann in der Regel ohne notarielle Intervention durchgeführt werden, vorausgesetzt, die richtigen Dokumente werden korrekt erstellt und eingereicht. Wir können Ihnen dabei helfen.
Die Dauer des Prozesses hängt von der Art der Zersetzung ab.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Methoden besteht darin, ob Vermögenswerte, Schulden oder Verbindlichkeiten vorhanden sind:
Die Kosten für die Auflösung einer Stiftung hängen von der gewählten Methode ab:
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Erheben Interessierte Einwände gegen die Auflösung, kann das Verfahren vorübergehend ausgesetzt werden. Der Einspruch muss beim zuständigen Gericht eingereicht werden und wird dort verhandelt. Bis zu einer Entscheidung kann der Liquidator keine weiteren Schritte, wie z. B. die Aufteilung des Vermögens, vornehmen. In solchen Situationen wird dringend rechtliche Unterstützung empfohlen, um den Fall schnell und korrekt zu bearbeiten.
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