Unternehmen auflösen
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Die Schließung eines Unternehmens ist nichts, was man leichtfertig tut. Es kann sein, dass Sie viele Jahre lang in Ihrem Unternehmen tätig waren und nun wirklich einen Lebensabschnitt abschließen wollen. Es kommt auch vor, dass die BV nie genutzt wurde und Sie deshalb das Unternehmen auflösen wollen. Wir erklären, wie Sie ein Unternehmen auflösen können! Dazu brauchen Sie übrigens weder einen Anwalt noch einen Notar.
Mit Hilfe unseres Service können Sie Ihre BV für einen festen Betrag ab 289 € selbstständig auflösen.
Wenn Sie ein Unternehmen haben, es aber nicht nutzen, kostet Sie das Geld. Außerdem verbringen Sie Zeit mit der Führung von Aufzeichnungen, Steuern und anderen Angelegenheiten. Wenn Sie nicht vorhaben, das Unternehmen zu nutzen, ist die Auflösung des Unternehmens oft ein logischer Schritt. Wir erklären Ihnen, wie eine Unternehmensauflösung funktioniert, und können Sie auch dabei begleiten.
Ein Unternehmen kann durch eine Turboliquidation aufgelöst werden. Das bedeutet, dass Sie das Unternehmen sofort auflösen, es abwickeln und bei der Handelskammer abmelden. Für eine Turboliquidation ist es jedoch wichtig, dass das Unternehmen leer ist: Das bedeutet, dass es keine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gibt. Falls es Gläubiger gibt, können diese die Auflösung rückgängig machen, was in jedem Fall vermieden werden sollte. Im Folgenden erläutern wir, worauf Sie achten müssen, um festzustellen, ob Sie das Unternehmen im Wege einer Turboliquidation auflösen können. Wenn Ihre BV nicht den Anforderungen entspricht, wenden Sie sich bitte an uns, um weitere Informationen zu erhalten.
Der erste Schritt vor der Liquidation des Unternehmens besteht darin, herauszufinden, ob noch Vermögenswerte vorhanden sind. Dabei kann es sich um Inventar oder Immobilien handeln, aber auch um Geld, eine Forderung oder eine unbezahlte Rechnung. Bevor Sie das Unternehmen abwickeln können, müssen Sie die Vermögenswerte liquidieren und aus der Bilanz nehmen.
Als Nächstes wird geprüft, ob Schulden (Verbindlichkeiten) vorhanden sind. In diesem Zusammenhang ist jede Schuld von Bedeutung: ob es sich um eine hohe Steuerschuld oder die Kosten für die Nutzung eines Domänennamens handelt. Wir bevorzugen eine Situation, in der alle Schulden beglichen sind. Sie können aber auch mit Schulden dastehen, was allerdings an Bedingungen geknüpft ist.
Sie können ein Unternehmen nur dann abwickeln, wenn es keine Arbeitnehmer mehr gibt (sprich: keine laufenden Arbeitsverträge). Wenn Sie noch Mitarbeiter haben, müssen Sie zuerst die Arbeitsverträge kündigen, bevor Sie zur Turboliquidation übergehen können.
Bevor Sie die Gesellschaft auflösen können, müssen Sie prüfen, ob Hinterlegungsscheine mit Versammlungsrechten ausgestellt wurden. Ist dies der Fall, können Sie nicht sofort mit der Auflösung der Gesellschaft beginnen.
Wenn ein Pfandrecht auf Aktien besteht, müssen Sie dieses Pfandrecht zunächst löschen oder aufheben, bevor Sie die Liquidation des Unternehmens einleiten können.
Besteht ein Nießbrauch an den Anteilen, so muss der Nießbraucher der Auflösung des Unternehmens zustimmen.
Neben den oben genannten Punkten gibt es noch andere Dinge, die bei der Abwicklung des Unternehmens zu beachten sind. Es können laufende Verträge für Internet, Gas, Wasser und Licht bestehen. Wenn Sie eine pensionsberechtigte BV oder eine Dauerrechts-BV haben, gelten besondere Regeln für die Auflösung.
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